Ratgeber

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen pflegerelevanten Themen.

Checklisten für neue Bewohner*innen

  • Die Versichertenkarte und den Befreiungsnachweis der Krankenkasse
  • Vorhandene Medikamente
    Sollte der Bewohner am Freitag bzw. am Wochenende aufge-nommen werden, bringen Sie bitte Rezepte für die Medikamenten-versorgung mit. Möglichst vorher beim Hausarzt besorgen!
  • Kopie Einstufung der Pflegekasse oder der Kostenübernahme der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege
  • Kopie Vorsorgevollmacht/Betreuungsausweis, Patientenverfügung wenn vorhanden, Kopien sonstiger Vollmachten
  • Ärztlicher Ernährungsplan (wenn notwendig)
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck liegt in der Info-Mappe unseres Hauses)
  • Kopie Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Stammbuch
  • Marcumarausweis
  • Ausweis Herzschrittmacher
  • Vorhandene Hilfsmittel, wie Rollstuhl, Rollator
  • Genügend Kleidung/Wäsche für die ersten Tage (Unter- u. Nachtwäsche)
  • Sterbefall-Anzeige für das Standesamt (Vordruck liegt in der Info-Mappe unseres Hauses)
  • Manikürset für Schneiden und Säubern der Finger- und Fußnägel
  • Eine Reisetasche für einen möglichen Krankenhausaufenthalt mitbringen
  • Eigene Körperpflegemittel (Wasch/Duschgel, Deoroller, Körperlotion, Lippenpflegestifte)
  • Eigene Möbel, Fernseher, Radio
  • Wenn möglich, dann bereits jetzt den Biografiebogen ausgefüllt mitbringen!

Sie oder Ihr Angehöriger sollte möglichst am Morgen zwischen 11:00 und 12:00 Uhr oder am Nachmittag zwischen 15:00 und 16:00 Uhr zur Aufnahme in die Einrichtung kommen, damit die Aufnahme möglichst in einer ruhigen Zeit geschehen kann.

  • Wenn noch nicht gestellt: Antrag auf Eingruppierung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen, z. B. auch über die Krankenhaus-sozialdienste
  • Antrag auf Übernahme der Pflegekosten bei der Pflegekasse
  • Wasser, Gas, Strom in Ihrer Wohnung abmelden
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen/Adresse auf Bevollmächtigen bzw. des Betreuers ändern, z. B. Rentenversicherung, Bank
  • Adressenänderung den Verwandten, Freunden und Bekannten mitteilen
  • Tageszeitung, Abonnements umbestellen/abmelden
  • WICHTIG: Ab-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (nur Langzeitpflege!)
  • Information an Ihren Hausarzt über Umzug in das Pflegeheim, wenn nötig ggf. mit Pflegepersonal neuen Hausarzt auswählen
  • Legen Sie fest, welche Möbelstücke, Bilder und Wäschestücke Sie mitnehmen möchten und wie Sie diese transportieren
  • WENN MÖGLICH: Antrag auf Befreiung der Zuzahlung bei Krankenkasse stellen
  • Finanzierung der Heimkosten klären, u. U. einen Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Kostenübernahme stellen. Telefon: 0541/501-3026 (Landkreis Osnabrück)
  • Adressenänderung in Chipkarten der Kranken- und/oder Pflegekasse und Befreiungskarte
  • Kündigung Mitvertrag der Wohnung
  • Kündigungen der Versicherungen (bitte nicht die Haftpflichtversicherung!)
  • Telefon abmelden und wenn gewünscht neu anmelden
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuung klären, soweit notwendig.
  • Schwerbehindertenausweis stellen oder anpassen lassen
  • Wer räumt die Wohnung aus, wer renoviert sie, wer hilft bei Umzug
  • Bitte ein Manikürset mitbringen!
  • Für mögliche Krankenhausaufenthalte: Reisetasche, Kulturbeutel, Bademantel bereit halten
  • GEZ abmelden bzw. ummelden auf die Adresse der Einrichtung. Klären, ob Rundfunk- und/oder Fernsehbefreiung vorliegt!
  • Personalbogen und Antrag auf Aufnahme ins Pflegeheim ausfüllen und umgehend an die Pflegeeinrichtung zurückgeben.
  • Arztbogen ausfüllen lassen über Erkrankungen etc
  • Zimmer wenn möglich vor Einzug bereits persönlich vorbereiten und gestalten. Dies hilft in der Eingewöhnungsphase!

Leistungen der Pflegekassen

LeistungsartPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI347,-€/Monat599,-€/Monat800,-€/Monat990,-€/Monat
Pflegesachleistung gemäß § 36 SGBXI796,-€/Monat1.497,-€/Monat1.859,-€/Monat2.299,-€/Monat
Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3
SGB XI
optional halbjährlichverpflichtend halbjährlichverpflichtend halbjährlichverpflichtend
halbjährlich;
freiwillig
vierteljährlich
verpflichtend
halbjährlich;
freiwillig
vierteljährlich
Tages- und Nachtpflege gemäß § 41 SGB XI721,-€/Monat1.357,-€/Monat1.685,-€/Monat2.085,-€/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag
§42a SGB XI.
Flexibel einsetzbar für Leistungen der Ver-hinderungspflege §39 SGB XI oder Kurzzeitpflege §42
SGB XI
3539,-€/Jahr3539,-€/Jahr3539,-€/Jahr3539,-€/Jahr
Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI131,-€/Monat131,-€/Monat131,-€/Monat131,-€/Monat131,-€/Monat
Umwandlung aus den Pflegesachleistungen (max. 40%) für nach Landesrecht anerkannte Angebote gemäß § 45a SGB XI318,40€/Monat598,80€/Monat743,60€/Monat919,60€/Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42,-€/Monat42,-€/Monat42,-€/Monat42,-€/Monat42,-€/Monat
Wohngruppen-zuschlag gemäß § 38a SGB XI224,-€/Monat224,-€/Monat224,-€/Monat224,-€/Monat224,-€/Monat
Wohnumfeld-verbessernde MaßnahmenBis zu 4.180,-€ je MaßnahmeBis zu 4.180,-€ je MaßnahmeBis zu 4.180,-€ je MaßnahmeBis zu 4.180,-€  je MaßnahmeBis zu 4.180,-€  je Maßnahme

Heimkosten und Pflegesätze

Heimkosten seit 01.01.2025

MDK Pflege-
Grade
Pflege-
Kosten
Unterkunft
Verpflegung
Investitions-KostenGesamt
Pro Tag  
Gesamt
Pro Monat  
Leistungen Pflege-
Kassen 
Eigene Leistungen
172,61 €27,82 €17,50 €117,93 €3587,43 €131,00 €3462,43 €
291,82 €27,82 €17,50 €137,14 €4171,80 €805,00 €3366,86 €
3108,72 €27,82 €17,50 €154,04 €4685,90 €1.319,00 €3366,90 €
4126,34 €27,82 €17,50 €171,66 €5221,90 €1.855,00 €3366,90 €
5134,26 €27,82 €17,50 € 179,58 €5462,82 €2096,00 €3366,82 €
mtl.x 30,42 €monatlich
(x 30,42)
846,28 €
monatlich
(x 30,42)
532,35 €
 x 30,42 €   

Bei Bewohnern mit Sozialhilfeanspruch ist der Investitionskostenanteil auf 14,23 €/Tag festgelegt. 

Kurzzeitpflegekosten

Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind als Eigenanteil zu tragen.

1x jährlich bekommt ein Mitglied der Krankenkasse nach Antrag und Genehmigung bei der Pflegekasse je nach Pflegegrad höchstens 1854,00 €, um als Kurzzeitpflegegast vollstationär in einem Alten- und Pflegeheim versorgt zu werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Pflegegrades (d.h. bei Pflegegrad 2 = 20 Tage; Pflegegrad 3 = 17 Tage; Pflegegrad 4 = 14 Tage; Pflegegrad 5 = 13 Tage).

Zusätzlich 1x jährlich kann ein Mitglied der Krankenkasse 1685,00 € nach Antrag und Genehmigung bei der Pflegekasse als Verhinderungspflege geltend machen, Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Pflegegrades länger als 6 Monate (d.h. bei Pflegegrad 2 = 18 Tage; Pflegegrad 3 = 15 Tage; Pflegegrad 4 = 13 Tage; Pflegegrad 5 = 12 Tage

Kosten in der Tagespflege

Bezeichnung der LeistungPreis pro Tag
Tagespflege Unterkunft14,00€
Tagespflege Verpflegung  5,40€
Unterkunft und Verpflegung bei Abwesenheit11,97€
Tagespflege Pflegegrad 1
Tagespflege PG 1 bei Abwesenheit
Tagespflege Pflegegrad 2
Tagespflege PG 2 bei Abwesenheit
Tagespflege Pflegegrad 3
Tagespflege PG 3 bei Abwesenheit
Tagespflege Pflegegrad 4
Tagespflege PG 4 Abwesenheit
Tagespflege Pflegegrad 5
Tagespflege PG 5 bei Abwesenheit
44,08€
44,08€
55,47€
55,47€
65,68€
65,68€
75,90€
75,90€
80,96€
80,96€
Fahrtkosten Tagespflege je Fahrt  9,00€
Fahrtkosten Tagespflege Rollstuhl je Fahrt14,20€
Betreuungsleistungen gemäß § 43b SGB XI  8,08€

Weitere Informationen

Weitere Informationen:

Die Stiftung ZQP „Zentrum für Qualität in der Pflege“ hält viele Ratgeber aus dem Bereich Pflege bereit, die kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden können.

Hier finden Sie eine kleine Auswahl:

Umgang mit schwierigen Situationen:

Die Stiftung Alzheimer bietet hier zum Thema Demenz viele Informationen und Broschüren.

Auf den Internetseiten vieler Pflegeversicherungen finden Sie ebenfalls Tipps und Informationen zu den unterschiedlichen Pflegethemen.